Testament
Ein gut durchdachtes Testament kann Ihren Lieben nach Ihrem Tod nicht nur die Zahlung einer hohen Erbschaftssteuer ersparen, es hilft auch den Familienfrieden der Erben untereinander zu wahren.
Zudem schützt Sie die anwaltliche Beratung davor, typische Fehler bei der Erstellung ihres Testamentes zu machen.
Ich zeige Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf, helfe Ihnen bei der Formulierung Ihres Testaments, oder Ihres Erbvertrages und setze Ihren letzten Willen auf Wunsch auch als Testamentsvollstrecker durch.
Ich berate und unterstütze ich Sie gerne bei der Erstellung von
Einzeltestamente:
Sie wollen die gesetzliche Erbfolge abändern?
Ehegattentestamenten:
Auch im Fall einer Wiederverheiratung des länger lebenden Partners sollen Ihre Kinder den ungeschmälerten Erbteil erhalten?
Sie wollen Ihr Kind darin beschränken, seinen Pflichtteilsanspruch auszuüben, um den länger Lebenden finanziell zu sichern?
Unternehmertestamenten:
Sie wollen verhindert, dass Ihr Unternehmen aufgrund einer Erbauseinandersetzung zerbricht?
Sie wollen die Unternehmensnachfolge sichern, ohne Ungleichbehandlung der Miterben?
Behindertentestamenten:
Sie wollen nicht, dass die Pflegekosten das Erbe Ihres Kindes auffressen?
Ihr Kind soll lange von der Erbschaft profitieren?
Vorweggenomme Erbfolge:
Sie wollen Ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten auf Ihre Kinder übertragen und trotzdem im Haus wohnen bleiben?
Sie wollen die Steuerfreibeträge optimal nutzen?
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen:
Zu einem selbstbestimmten Leben gehört es rechtzeitig Regelungen für die Zeiten festzuschreiben, in denen Sie möglicherweise wegen Krankheit nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen.
Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung entlasten Sie Ihre Angehörigen und sorgen zugleich dafür, dass diese für Sie handlungsfähig sind. Sie geben den Rahmen für die von Ihnen gewünschten medizinischen Eingriffe und lebenserhaltende Maßnahmen vor.
Testamentsauslegung:
Ich helfe Ihnen bei der Testamentsauslegung und rechtlichen Durchsetzung Ihrer Erbansprüche.
Beratung und Vertretung im Pflichtteilsrecht
Sie wurden sind durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen?
Gerne unterstütze ich Sie bei der Berechnung und Durchsetzung Ihrer Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsansprüche.